Information zur elektronischen Patientenakte (ePA) – Was Sie wissen sollten

Liebe Patientin, lieber Patient,
ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet – es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist ein digitales Gesundheitsdossier, das Ihre medizinischen Daten sicher speichert – z. B. Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfungen oder Medikationspläne. Ziel ist es, Ihre Versorgung zu verbessern, indem alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf Zugriff auf wichtige Informationen haben – mit Ihrer Zustimmung.

Was ändert sich für Sie?

  • Ihre Krankenkasse richtet automatisch eine ePA für Sie ein.
  • Sie müssen nichts tun, wenn Sie die ePA nutzen möchten.
  • Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten in der ePA gespeichert werden, können Sie der Einrichtung widersprechen (Opt-out).
  • Ihre Daten sind geschützt: Nur Sie entscheiden, wer Zugriff auf welche Informationen erhält.
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig – Sie können jederzeit Inhalte löschen oder den Zugang einschränken.

Ihre Vorteile

  • Weniger Doppeluntersuchungen
  • Bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Fachärzten
  • Wichtige Gesundheitsinformationen immer verfügbar – auch im Notfall
  • Mehr Transparenz über Ihre eigene medizinische Behandlung

Widerspruchsmöglichkeit

Wenn Sie keine elektronische Patientenakte wünschen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Verwaltung Ihrer ePA.

Nach oben scrollen